Schallschutznachweis – für wohlverdiente Ruhe

Schallschutznachweis

Dass Lärm auf Dauer krank macht, ist heutzutage kein Geheimnis mehr. Deshalb achten Sie als Bauherr unterstützt vom Gesetzgeber darauf, dass in Ihren Gebäuden eine ruhige und entspannte Atmosphäre herrscht – eben ein perfektes Wohn- und Arbeitsklima.

Wir unterstützen Sie dabei, indem wir den Schallschutznachweis für Ihre Bauteile erbringen. Sowohl nach den Mindestanforderungen laut Bauordnung (DIN 4109) wie auch den erhöhten Anforderungen nach DIN 4109 Beiblatt 2. Alternativ erstellen wir Ihnen auf Wunsch auch Schallschutznachweise nach der VDI 4100, Schallschutzstufe I, II oder III.

Führung aller Nachweise

Alle Nachweise werden geführt für Stahlbetonwände und –decken, Mauerwerkswände, Leichtbauwände, Fenster, Holzbauwände und –decken.

Weil leiser einfach angenehmer ist.

BKR Ingenieure
BKR Ingenieure Part GmbB
Bahnhofstraße 2
24568 Kaltenkirchen
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