Standsicherheit – geprüfte Verantwortung
Standsicherheit
Nach § 3 Abs. 1 der Musterbauordnung sind bauliche Anlagen unter anderem so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
Das bedeutet konkret für Sie, dass zum Beispiel Hallen regelmäßig darauf zu überprüfen sind, dass sie auch großen Mengen von Regen und Schnee standhalten. Aber auch Bürogebäude, exponierte Bauteile wie Vorbauten, Stadien oder Schulen sind verpflichtet, die Standsicherheit immer wieder überprüfen zu lassen.
Standsicherheit planen und sichern
Mit dem richtigen fachkundigen Personal können wir Sie sowohl bei Neubauten unterstützen, wie auch die turnusmäßig fällige Überprüfung der Standsicherheit im Bestand Ihrer Immobilien sichern. Von einer ersten Sichtung bis zur detaillierten Untersuchung und bei Bedarf Reparaturen – wir sind für Sie da.
Ihr Ansprechpartner
Bahnhofstraße 2
24568 Kaltenkirchen